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Erklärung

Bauabzugsteuer zurückfordern: Frist und Schritte

Tagefür Abzüge aus 2024, bis zum 31.12.2026

Die Frist

Der Antrag muss bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Jahr gestellt sein, in dem Ihr Kunde den Abzug angemeldet hat (§48c Abs. 2 EStG). Ihr Kunde meldet bis zum 10. des Folgemonats an (§48a Abs. 1 EStG). Eine Zahlung aus März 2024 ist also bis 31.12.2026 zurückzufordern. Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann eine längere Frist geben.

Die Schritte

  1. Fordern Sie bei Ihrem Kunden die Abrechnung je Zahlung an: Rechnungsbetrag und -datum, Zahlungstag, Abzugsbetrag und Finanzamt (§48a Abs. 2 EStG).
  2. Fordern Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung bei Ihrer heimischen Steuerbehörde an.
  3. Stellen Sie den Antrag elektronisch beim Finanzamt Kleve (NL) oder Trier (BE). Auf Papier nur, wenn das Finanzamt es zulässt.
  4. Melden Sie deutsche Lohnsteuer an oder geben Sie eine Gewinnsteuererklärung ab, wird meist angerechnet statt erstattet. Lassen Sie das von einem Steuerberater prüfen.

Mit dem Bauabzug-kit

Sie tragen je Zahlung Kunde, Datum und Betrag ein. Wir zeigen die Frist, erstellen den Brief an Ihren Kunden für die Abrechnung und mailen Ihnen 90, 30 und 7 Tage vor jeder Frist. Keine Steuerberatung.

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Quellen

  1. §48c EStG, gelesen am 27.10.2026
  2. §48a EStG, gelesen am 27.10.2026
  3. BZSt, Merkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen (04/2025), gelesen am 27.10.2026